SFDR-Berichterstattung für Asset Manager
Mit der Reporting-Lösung von FE fundinfo halten Sie die europäische SFDR-Offenlegungsverordnung effizient und fristgerecht ein.
IHRE VORTEILE
Erfüllen Sie die neuen ESG-Vorschriften der EU mit unserem Reporting-Tool
Das Inkrafttreten der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) im März 2021 hat die Regulierung nachhaltiger Finanzierungen weiter verstärkt und wirkt sich direkt auf das Vermögensverwaltungsgeschäft aus.Â
Die SFDR legt ESG-Offenlegungspflichten für Vermögensverwalter fest. Die Verordnung sieht die Erhebung einer großen Menge von ESG-Daten vor. Sie schreibt auch standardisierte Informationen darüber vor, wie ESG-Faktoren auf Unternehmens-, Dienstleistungs- und Produktebene berücksichtigt werden.Â
Unsere Lösung zur Erstellung regulatorischer Dokumente unterstützt Fondsanbieter bei der automatischen Erstellung von SFDR-Berichten. Dazu gehört auch der Abgleich der wichtigsten ESG-relevanten Datenanforderungen mit den erforderlichen Berechnungen.Â
Erfüllung der RTS-Anforderungen (Ebene 2)
Die SFDR-Berichtspflichten im Hinblick auf die technischen Regulierungsstandards (RTS) der Ebene 2 gelten seit dem 1. Januar 2023. Seitdem müssen Vermögensverwalter gemäß den in den RTS-Anhängen festgelegten Standards Bericht erstatten. Dies umfasst auch obligatorische Angaben zu den 18 wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAIs) sowie freiwillige Angaben zu 46 Wirkungsindikatoren.Â
Erstellen Sie Ihre Dokumente mit vorvertraglichen und regelmäßigen Informationen sowie PAI-Berichte mit unserer datenunabhängigen Berichtslösung. Die Berichtspflichten werden laufend überprüft, um sicherzustellen, dass unsere Kunden die sich ändernden regulatorischen Anforderungen erfüllen und bessere und verlässlichere Daten zugrunde liegen.Â
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Erfüllen Sie die Anforderungen an die PAI-Berichterstattung (Anhang I)
Beschreiben Sie die Wirtschaftstätigkeiten Ihrer Investitionen im Einklang mit den Anforderungen an die PAI-Berichterstattung und legen Sie eine Übersicht über die ESG-Taxonomiekonformität insgesamt vor.
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Erfüllen Sie die Anforderungen im Hinblick auf die vorvertraglichen (Anhang II und III) und regelmäßigen Informationen (Anhang IV und V)
Erfüllen Sie die SFDR-Anforderungen für Produkte, die gemäß Art. 8, Art. 9 Abs. 1 oder Art. 9 Abs. 3 klassifiziert sind, und erstellen Sie Ihre Dokumente mit vorvertraglichen und regelmäßigen Informationen gemäß den technischen Regulierungsstandards der SFDR.
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Nutzung von SFDR-Berechnungen im Rahmen des EET
Gewährleisten Sie die Kohärenz zwischen Ihren SFDR-Vorlagen und dem European ESG Template (EET).
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Laufende Überwachung
Überwachen Sie Ihre Portfolios kontinuierlich anhand von Berichtsergebnissen, um sicherzustellen, dass Ihre ESG-Strategie mit den Offenlegungsanforderungen übereinstimmt. Um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, können die Berichte zur SFDR und zur EU-Taxonomie mindestens einmal jährlich erstellt werden.
WESENTLICHE MERKMALE
SFDR-Reporting
Einhaltung der gesetzlichen SFDR Vorschriften
Nutzen Sie unsere Kompetenz in den Bereichen ESG und Regulierung, um Compliance-Risiken zu reduzieren, Ihre regulatorische Berichterstattung zu ESG und anderen Themen zu optimieren und Kostenrisiken zu begrenzen.
Flexible Daten
Wir sind nicht an bestimmte Datenanbieter gebunden und ermöglichen die Bereitstellung von Daten aus unterschiedlichen Quellen, die Sie in Ihr bestehendes Betriebsmodell integrieren können. Somit streben wir stets eine direkte Integration mit Ihren lizenzierten Datenanbietern an und nutzen bestehende Beziehungen, um den Aufwand für die Datenverarbeitung so gering wie möglich zu halten.
Veröffentlichung und Verbreitung
Die Datenexperten von FE fundinfo helfen Ihnen bei der Veröffentlichung von SFDR-Berichten und der nahtlosen Übermittlung ESG-bezogener Daten, z. B. über EET.
Managed service
Wir bieten ein flexibles Bereitstellungsmodell mit der zusätzlichen Option, Ihre SFDR-Berichtserstellung vollständig an FE fundinfo auszulagern. Dazu gehören die Konsolidierung Ihrer ESG-bezogenen Daten, der Abgleich der Datenverfügbarkeit, alle Berechnungen und die Bereitstellung der entsprechenden Dokumentation.
Datenabgleich
Wir gewährleisten den Datenabgleich zwischen Ihren regulatorischen Dokumenten und Ihren ESG-Dokumenten für Kunden, z. B. ESG-Factsheets.
DAS SAGT UNSER EXPERTE
Mit der Unterstützung unserer ESG-Experten schaffen Sie Transparenz und Vertrauen bei den Anlegern
Mit der Unterstützung unserer ESG-Experten schaffen Sie Transparenz und Vertrauen bei den Anlegern
Matthias Breier
Head of ESG Product, FE fundinfo
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